Transfer – Inhaberwechsel Verfahren der ICANN
Die IRTP (The Inter-Registrar Transfer Policy) regelt über Richtlinien die Transfer und Inhaberwechsel. Betroffen sind alle gTLD’s (.com, .net, .org, etc.) sowie alle weiteren generischen Endungen (.online, .shop, .top, etc.). Ändert sich der Inhaber, die Organisation oder die Mail-Adresse durch ein Update oder Transfer, tritt das IRTP Verfahren in Kraft. Dieses gilt auch für bestehende Handle-Anpassungen.
Bestätigung des Inhaberwechsels über FOA
Ein Inhaberwechsel muss zukünftig über eine FOA-Mail vom alten als auch neuen Domaininhaber bestätigt werden. Dazu wird jeweils eine Mail an beide Parteien verschickt, die über einen Lin k in der Mail bestätigt werden muss. Sobald der Inhaberwechsel erfolgreich durchgeführt wurde, werden beide Parteien nochmal zusätzlich per Mail informiert.
FOA-Mail
Der Mailinhalt wird von der ICANN vorgegeben. Somit wird die Mail auf englisch verfasst und mit einem Link an den alten und neuen Inhaber verschickt. Der Link leitet auf eine neutrale Bestätigungsseite über die die Zustimmung für den Inhaberwechsel erteilt werden kann.
Vereinfachung durch do.de
Soweit es möglich ist, wird eine automatische Zustimmung erteilt und die Parteien werden lediglich per Mail über den durchgeführten Inhaberwechsel informiert. Die FOA-Mail fällt damit weg. Diese Erleichterung deckt über 80 % der angebotenen Endungen ab. Bei den restlichen Endungen ist eine aktive Zustimmung beider Parteien über die genannte FOA-Mail notwendig, damit der Auftrag erfolgreich abgeschlossen werden kann.
60-Tages-Sperre durch die Registry
Wird der Inhaberwechsel erfolgreich durchgeführt, greift eine 60-tägige Sperre für Transfers durch die Registry. Diese Sperre ist nach Neuregistrierungen und erfolgreich durchgeführten Transfers bekannt. Mit IRTP greift die Sperre nun auch bei Inhaberwechsel.
Beispiele
Änderung des Domaininhaber durch Vertragsübernahme und / oder durch Anpassung im Handle.
Verfahren bei Kauf einer Domain.
Verfahren bei Verkauf einer Domain.