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Ab dem 13. Dezember heißt es für Online-Händler: Warm anziehen! Das sind die Anforderungen der ProduktSVO (Checkliste)

In nur wenigen Wochen tritt die neue Produktsicherheitsverordnung der EU (General Product Safety Regulation, kurz GPSR) in Kraft. Das umfassende Regelwerk zur Produktsicherheit zielt darauf ab, Verbraucher in Europa besser vor unsicheren Produkten zu schützen und die Produktsicherheit über alle Handelskanäle hinweg zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen daher wichtige Maßnahmen zur Nachverfolgbarkeit und Dokumentation von Produkten, stärkere Kontrollmechanismen für den Markt und klare Verantwortungskriterien für Hersteller und Händler.

Schauen wir uns heute ein wenig im Detail an, was das für die Betreiber von Online-Shops bedeutet und wie diese sich bestmöglich auf die neuen Anforderungen vorbereiten können.

Wann tritt die Produktsicherheitsverordnung in Kraft?

Die neue Produktsicherheitsverordnung wird am 13. Dezember 2024 in Kraft treten. Ab diesem Datum gelten die neuen Regelungen und Anforderungen für Online-Händler in der gesamten EU. Wenn auch Du einen Online-Shop betreibst, dann bedeutet das, dass Du spätestens bis zu diesem Datum alle Vorgaben erfüllen und sicherstellen solltest, dass Deine Produkte den neuen Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Was genau beinhaltet die ProduktSVO?

Die Verordnung bringt für Online-Händler eine Reihe zusätzlicher Pflichten. Deren Umsetzung wird wohl leider nicht ohne zusätzliche Kosten und Aufwendungen möglich sein. Verbraucher dürften die neuen Regelungen jedoch begrüßen, denn diese werden durch die ProduktSVO besser geschützt. Hier die wichtigsten Kernaspekte:

  • Kennzeichnungspflicht & Kontaktinformation – Produktbezeichnungen müssen ab sofort detaillierte, leicht zugängliche Informationen rund um das Produkt enthalten. Kontaktdetails zu einem direkten Ansprechpartner gewähren außerdem, dass mögliche Sicherheitsbedenken/Vorfälle schnell kommuniziert und Rückrufaktionen effizient durchgeführt werden können.
  • Rückverfolgbarkeit – Zum Zwecke vollständiger Transparenz müssen Händler jedes ihrer Produkte eindeutig identifizieren und bis zur Produktionsstätte rückverfolgbar machen. Das bedeutet, dass konkrete Angaben wie Name und Anschrift des Herstellers oder Importeurs getätigt werden müssen.
  • Produkthaftung & Dokumentation – Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass über die bisherige Kennzeichnung von Produktkonformität (z.B. TÜV oder CE-Kennzeichnung) auch eine umfassende Dokumentation zur Verfügung gestellt werden muss. Diese soll belegen, dass Material- und Qualitätsprüfungen nach europäischen Standards sowie Risikobewertungen durchgeführt wurden.
  • Sorgfaltspflicht auch für Online-Marktplätze – Wer Plattformen wie Amazon, eBay oder Etsy nutzt, sollte wissen, dass auch diese in Zukunft sicherstellen müssen, dass auf ihren Online-Marktplätzen verkaufte Produkte mit der neuen EU-Verordnung konform sein müssen.

Wer ist von der ProduktSVO betroffen?

Die Produktsicherheitsverordnung betrifft sowohl den Online-Handel als auch den klassischen stationären Einzelhandel. Unabhängig davon, ob Produkte online oder im Ladengeschäft verkauft werden, gilt die ProduktSVO für alle Akteure entlang der Lieferkette:

  • Hersteller
  • Importeure
  • (Online) Händler 
  • Online-Marktplätze & Betreiber von Online-Plattformen 
  • Bevollmächtigte 
  • Dienstleister für Lagerung & Logistik 

Gemeinsam müssen diese durch entsprechende Konformitätsprüfungen und eine umfassende Dokumentation sicherstellen, dass ihre Produkte den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen, auch wenn diese außerhalb der EU produziert wurden.

Für welche Produkte gilt die Verordnung?

Die Produktsicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für alle (Non-Food) verbrauchsrelevanten Produkte, die innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden. Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen, für welche Produktkategorien die Verordnung nicht gilt.

Produkte, die unter die ProduktSVO fallen:

  • Elektronische Geräte
  • Kleidung und Schuhe
  • Möbel und Einrichtungsgegenstände
  • Heimwerkerbedarf und Werkzeuge
  • Sport- und Freizeitprodukte
  • Haushaltsprodukte
  • Spielwaren

Produkte, die von der ProduktSVO ausgenommen sind:

Einige Produktgruppen unterliegen ihren eigenen spezifischen Verordnungen. Oft sind diese Kategorien aufgrund ihres Verwendungszweckes oder ihrer höheren Sicherheitsrelevanz noch strenger reguliert und daher von der ProduktSVO ausgenommen:

  • Lebensmittel
  • Arzneimittel, Medizinprodukte & Kosmetika
  • Chemikalien & Gefahrstoffe 
  • Fahrzeuge und Transportmittel 
  • zweckgebundene industrielle Produkte 

Checkliste: Welche Informationen muss ich für meine Produkte bereitstellen?

„Puuuuh“, sagst Du jetzt, „was genau bedeutet das für meinen Online-Shop?“ Hier ist eine kompakte Checkliste, die Dir dabei hilft, alle wesentlichen Informationen für Dein(e) Produkt(e) zusammenzustellen, um der ProduktSVO gerecht zu werden.

Checkliste Produktsicherheitsverordnung (ProduktSVO)

Welcher Zusatzaufwand kommt auf mich zu?

Für alle Deine Produkte musst Du ab Dezember sicherstellen, dass die verwendeten Materialien sicher sind.  Das könnte bedeuten, dass Dir wahrscheinlich Kosten für Sicherheits- und Materialprüfungen entstehen, um zum Beispiel im Rahmen von Labortests oder CE-Zertifizierungen die Konformität Deiner Produkte nachzuweisen.

Die Produktsicherheitsverordnung verlangt außerdem eine umfassende Dokumentation von Produktkonformität und Produktsicherheit. Für kleine Händler kann das bedeuten, dass diese zusätzliche Zeit aber auch Budgets für die Dokumentation und Rückverfolgbarkeit freimachen müssen, um Kennzeichnungssysteme (für Serien- oder Chargennummern) oder Labeling Systeme einzuführen. 

Möglicherweise musst Du an Deinem Webshop technische Änderungen durchführen, um die erforderlichen Produktinformationen sichtbar und zugänglich zu machen. Denkbar sind hier Anpassungen auf Produktdetailseiten oder auch die Erstellung zusätzlicher Dokumente, die Deinen Kunden zum Download zur Verfügung stellst.

Die ProduktSVO fordert eine Risikoanalyse für jedes Produkt. Der hiermit verbundene Zeitaufwand und die hiermit verbundene regelmäßige Prüfung und Aktualisierung aller sicherheitsrelevanten Informationen auf Deinen Produktseiten sind gerade für kleine Händler sehr zeitaufwendig und bindet wertvolle Ressourcen des Tagesgeschäfts.

Nicht zuletzt können zusätzliche Aufwendungen für rechtliche Beratung oder Schulungen und Beratungen erforderlich sein, um die neuen Anforderungen zu verstehen sowie gesetzeskonform und effizient umzusetzen.

Inwieweit hafte ich auch für meine Zulieferer?

Nach der neuen Produktsicherheitsverordnung bist Du als Händler verpflichtet, auch die Materialien und Komponenten deiner Zulieferer in Hinblick auf Produktsicherheit zu prüfen und sicherzustellen, dass sie den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen. 

Vergewissere Dich daher, dass diese ebenso die neuen Kennzeichnungsvorschriften zur Produktidentifizierung erfüllen und Kontaktdaten sowie eine umfassende Sicherheitsdokumentation zur Verfügung stellen können. 

Beachte außerdem, dass Lager- und Transportbedingungen angemessen sind und bereits in den Verträgen mit Deinen Zulieferern Vereinbarungen zur Einhaltung solcher „Compliance-Anforderungen“ festgelegt sind. Stichprobenartige Tests und Qualitätsprüfungen verschaffen zusätzliche Sicherheit, dass die Produkte tatsächlich den geforderten Standards entsprechen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung

Der für Händler erforderliche Aufwand in Vorbereitung auf die ProduktSVO ist unumstritten nicht geringfügig. Jedoch bedeutet die Verordnung ein enorm wichtiger Schritt, um Verbraucher vor schädlichen Inhaltsstoffen, Fehlerhaftigkeiten oder Mängeln mit möglicherweise weitreichenden Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit zu schützen.

Wir haben Dir alle erforderlichen Maßnahmen in 5 Schritten zusammengefasst. Auch wenn diese natürlich nur eine allgemeine Orientierung geben können. Je nach Charakter und Eigenschaften Deiner persönlichen Produkte sollest Du prüfen, welche der folgenden Punkte besonders relevant und wichtig sind, um dem Regelwerk der Produktsicherheitsverordnung zu entsprechen und das Vertrauen Deiner Kunden zu stärken.

Produktsicherheitsverordnung: In 5 Schritten zu ProduktSVO-Konformität

Welche Konsequenzen drohen bei Missachtung?

Die Nichteinhaltung der Produktsicherheitsverordnung kann für Händler ernsthafte rechtliche als auch finanzielle Konsequenzen haben. Nicht nur Schadenersatzforderungen oder Bußgelder können dabei eine direkte Folge möglicher Verstöße sein.

Sollten Produkte aus Deinem Portfolio als unsicher eingestuft werden, dann entstehend Dir höchstwahrscheinlich im Rahmen von Rückrufaktionen auch Kosten durch den Verlust der betroffenen Waren sowie die Abwicklung des Rückrufs selbst.

Nicht zuletzt droht auch ein Reputationsverlust wenn Deine Produkte als unsicher gemeldet oder gar behördlich angeordnet zurückgerufen werden. Das kann das Vertrauen Deiner Kunden stark beeinträchtigen und langfristig negative Auswirkungen auf Dein Geschäft und Deinen Umsatz mit sich bringen.

Wo finde ich die ProduktSVO in vollem Umfang?

Eine komplette Version der Produktsicherheitsverordnung findest Du bei EUR-Lex, dem offiziellen Online-Portal für die Dokumentation europäischer Verträge, Rechtsakte, Rechtsprechungen und Abkommen.

Haben wir alle Fragen rund um die neue Verordnung beantwortet oder fehlt Deine persönliche Frage? Wir freuen uns über Deinen Kommentar.

Können wir Dich und Deine eCommerce-Website darüber hinaus unterstützen. Dann nimm jederzeit gern Kontakt mit unserem Service-Team auf. Wir freuen uns auf einen Austausch mit Dir.

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